Hundegesetz in Niedersachsen

Änderungen zum 01.07.2011 im niedersächsischen Hundegesetz

Hundehalter in Niedersachen müssen sich mit dem neuen „Hundegesetz“ vertraut machen, welches zum 01.07.2011 in Kraft tritt.

In Niedersachsen besteht nun auch die sogenannte „Chippflicht“, das bedeutet, dass alle Hunde, egal ob auf der Rasseliste stehend oder nicht, einen Identifizierungs-Chip unter die Haut gespritzt bekommen müssen.

Per Lesegerät kann so der Besitzer ermittelt werden. Der Chippen muss bis zum sechsten Lebensmonat des Hundes erfolgt sein. Die Hundemarke wird dadurch jedoch nicht ersetzt, sondern ist ebenfalls nach wie vor Pflicht und in manchen Städten und Gemeinden Niedersachsens verpflichtend am Halsband des Hundes mitzuführen.

Hundehaftpflicht-Versicherung ist ab 01.07.2011 Pflicht

Es treten jedoch noch weitere Änderungen zum 01.07.2011 in Kraft. Hundebesitzer sind nun ebenfalls verpflichtet eine Hundehaftpflicht-Versicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen.

Dabei ist es ebenfalls nicht auf sogenannte Rassehunde begrenzt, sondern für jeden Hund in Niedersachsen gültig. Der Versicherungsnachweis, hierbei stellen die Versicherer teilweise handliche Karten im EC-Kartenformat aus, ist bei Kontrollen vorzuzeigen und sollte daher ebenfalls immer mitgeführt werden.

Haftpflicht-Versicherungen für Hunde kosten in der Regel zwischen 30,00 und 150,00 EUR im Jahr. Bei den Versicherern genau die Leistungen vergleichen, dabei ist die günstigste Versicherung nicht immger gleich die Beste.

Höhere Deckungssummen sind gerade bei größeren Hunden zu empfehlen, da Unfälle mit Personenschäden schnell die im ersten Moment hoch erscheinende Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR verschlingen können. Im schlimmsten Fall haften Sie darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen.

Hundeführerschein – weitere Gesetzesverschärfung ab 2013

Ab Juli 2013 wird dann in Niedersachsen dann auch der sogenannte „Hundeführerschein“ Pflicht. Ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) kostet rund 200,00 EUR.

Dieser Sachkundenachweis für Hund und Halter soll bestimmte Kenntnisse über die Erziehung und Haltung von Hunden vermitteln und den Gehorsam des Hundes unter Beweis stellen.

Der Hundeführerschein ist vom Hundebesitzer mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Nicht-Hundebesitzer, welche z.B. nur mit dem Nachbarhund einmal Gassi gehen sollen, müssen keinen Hundeführerschein nachweisen. Dabei obliegt es dem Hundebesitzer welche Personen er für fähig hält, mit seinem Haustier Gassi zu gehen.

Sachkundenachweis mit Ausnahmen

Falls Sie nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung einen Hund gehalten haben, sind sie von der Pflicht des Sachkundenachweises entbunden. Der Nachweis wird von der Gemeinde über die Zahlungen der Hundesteuer ermittelt.

Die neue Gesetzesregelung tritt zum 01.07.2011 in Kraft, es ist daher ratsam sich früh um eine Hundehaftpflicht-Versicherung zu bemühen.

Wer sich die Ausgaben für: Chippen, Hundeführerschein und Hundehaftpflichtversicherung nicht leisten kann, wird vom Landwirtschaftsministerium nicht verschont: „Dann darf ich mir keinen Hund leisten“ sagte ein Sprecher.