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Hundegesetz in Niedersachsen

Änderungen zum 01.07.2011 im niedersächsischen Hundegesetz

Mit dem Inkrafttreten des neuen niedersächsischen Hundegesetzes zum 01.07.2011 wurden die Vorschriften für Hundehalter deutlich verschärft. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und die Verantwortung von Hundebesitzern klarer zu regeln. Für alle Hundehalter in Niedersachsen ergeben sich seitdem verbindliche Pflichten – unabhängig von Rasse oder Größe des Hundes.

Chippflicht für alle Hunde in Niedersachsen

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die sogenannte Chippflicht. Seit dem 01.07.2011 müssen alle Hunde – unabhängig davon, ob sie einer bestimmten Rasseliste angehören oder nicht – mit einem elektronischen Identifikationschip versehen sein.

Der Mikrochip wird dem Hund unter die Haut eingesetzt und enthält eine individuelle Nummer. Mithilfe eines Lesegeräts kann der Halter eindeutig identifiziert werden. Die Kennzeichnung muss spätestens bis zum sechsten Lebensmonat erfolgen.

Wichtig: Die Hundemarke wird durch den Chip nicht ersetzt. In vielen Städten und Gemeinden Niedersachsens besteht weiterhin die Pflicht, die Hundemarke sichtbar am Halsband mitzuführen.

Hundehaftpflicht-Versicherung seit 01.07.2011 verpflichtend

Ebenfalls neu ist die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Diese Regelung gilt für jeden Hund in Niedersachsen – unabhängig von Rasse, Größe oder Gefährdungseinstufung.

Der Versicherungsnachweis muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Viele Versicherer stellen dafür praktische Karten im EC-Kartenformat aus, die mitgeführt werden sollten.

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung liegen in der Regel zwischen 30,00 und 150,00 EUR pro Jahr. Dabei gilt: Nicht die günstigste Police ist automatisch die beste. Entscheidend sind die enthaltenen Leistungen und die Höhe der Deckungssumme.

Empfohlene Deckungssummen

Gerade bei größeren Hunden sind höhere Deckungssummen sinnvoll. Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten verursachen. Eine Deckungssumme von 5.000.000 EUR mag hoch erscheinen, kann im Ernstfall jedoch nicht ausreichen. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, haftet der Hundehalter mit seinem Privatvermögen.

Hundeführerschein ab Juli 2013

Eine weitere Verschärfung trat ab Juli 2013 in Kraft: der sogenannte Hundeführerschein (Sachkundenachweis).

Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Hundehalter über ausreichende Kenntnisse zur Haltung, Erziehung und Führung eines Hundes verfügen. Der Sachkundenachweis umfasst in der Regel:

  • Eine theoretische Prüfung
  • Eine praktische Prüfung mit dem Hund

Die Kosten für den Hundeführerschein betragen etwa 200,00 EUR. Der Nachweis ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.

Wichtig: Personen, die nur gelegentlich mit einem fremden Hund spazieren gehen (z. B. Nachbarn), benötigen keinen eigenen Hundeführerschein. Die Verantwortung liegt weiterhin beim Halter des Hundes.

Ausnahmen vom Sachkundenachweis

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wer innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, ist von der Pflicht zum Sachkundenachweis befreit. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Hundesteuerzahlungen bei der zuständigen Gemeinde.

Was bedeutet das für Hundehalter?

Das niedersächsische Hundegesetz verpflichtet Halter zu mehr Verantwortung. Neben den Kosten für Chippen, Versicherung und gegebenenfalls Hundeführerschein entstehen zusätzliche finanzielle Belastungen. Die klare Aussage seitens des Landwirtschaftsministeriums lautete dazu sinngemäß: Wer sich diese Pflichten nicht leisten kann, sollte keinen Hund halten.

Fazit

Seit dem 01.07.2011 gelten in Niedersachsen klare Regelungen für alle Hundehalter. Chippflicht, verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung und ab 2013 der Hundeführerschein sorgen für einheitliche Standards in der Hundehaltung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und alle Nachweise griffbereit zu halten, um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein.